-
Voraussetzungen
Diese Trainingsordnung ist gültig für alle Trainingseinheiten, die von Hr. Gruber Ulrich bzw. dessen Vertretung am laut Stundenplan angegebenen Trainingsort angeboten werden, sowie für alle Trainings- und Kurseinheiten, die von Hr. Gruber Ulrich in anderen Sport- und Veranstaltungsstätten angeboten werden. Die Trainingseinheiten sind - wenn nicht anders angegeben - für Personen ab dem 18. Lebensjahr zugänglich. Für Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor dem ersten Training Voraussetzung.
-
Haftungsausschluss
Eine Haftung seitens Krav Maga Linz bzw. seitens Hr. Gruber Ulrich, auch eine außervertragliche Haftung für eventuelle Schäden, welche sich das Mitglied beim Training bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zuzieht, ist ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet selbst für Schäden und Verletzungen sich selbst und anderen gegenüber. Wir haften außerdem nicht für den Verlust und Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld. Das Mitglied versichert, dass es gesundheitlich in der Lage ist, die Trainingsangebote zu nutzen. Eltern haften für Ihre Kinder!
-
Krankheit / Ausfall
Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, beruflicher Verhinderung usw. können durch Hr. Gruber Ulrich im Nachhinein nicht rückvergütet werden. Bei rechtzeitig gemeldeter Dauerkrankheit (ab 1 Monat), Umzug, Schwangerschaft, u.ä. kann die Zeitkarte im Einvernehmen mit Hr. Gruber Ulrich für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Dies setzt die Abgabe der Zeitkarte vor Aussetzen voraus!
-
Verlegung der Trainingsräume
Die Verlegung der Trainingsräume berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung bzw. Entschädigung seitens Krav Maga Linz bzw. seitens Hr. Gruber Ulrich. Wird es Hr. Gruber Ulrich aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Ablauf der Zeitkarte für die Zeit des Ausfalles weiter zu trainieren.
-
Ausschluss bei Vandalismus und Verschmutzung
Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten, Rücksicht auf andere Personen zu nehmen sowie die Hygienevorschriften und Regeln strikt einzuhalten. Bei Vandalismus, Verschmutzung, Diebstahl etc. wird ein Hausverbot ausgesprochen und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises. Eltern haften für Ihre Kinder!
-
Allgemeine Hausordnung
Der Traininsort ist frühestens 30 Minuten vor Trainingsbeginn geöffnet! Bei allen Trainingseinheiten sind saubere Sportschuhe zu tragen. Auf Mattenböden sind nur Mattenschuhe oder das Training in Socken erlaubt. Für die Garderobe und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Die jeweiligen Bekleidungsvorschriften (Schutzausrüstung im Sparring) sind einzuhalten. Das Trainieren mit freiem Oberkörper ist nicht erlaubt. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss darf auf keinen Fall trainiert werden. Keine übertriebene Härte im Training / Sparring! Diebstahl oder Vandalismus wird ausnahmslos angezeigt. Personen, die die Hausordnung oder Teile davon nicht einhalten, werden vom Training ausgeschlossen. Die Trainingskarte verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Eltern haften für Ihre Kinder!
-
Allgemeine Vertragsbedingungen
Sollten Teile der Trainingsordnung unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung tritt eine neue, seitens Hr. Gruber Ulrich bekannt gegebene Bedingung oder das entsprechende Gesetzesrecht in Kraft. Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt und die Hausordnung der jeweiligen Trainingsstätte. Gerichtsstand für beide Seiten ist Linz.